Die Aufgaben des Notars
Als unparteiischer Amtsträger garantiert der Notar ein Höchstmaß an Diskretion und Verlässlichkeit.
Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amts und werden vom Justizminister ernannt. Nach Abschluss der beiden juristischen Staatsexamina absolviert der Notar noch eine mehrjährige Zusatzausbildung.
Immer dann, wenn der Gesetzgeber den Bürger oder ein Unternehmen vor den weitreichenden Folgen eines Rechtsgeschäfts schützen will, schreibt er die Mitwirkung eines Notars vor.
Im Vorfeld der notariellen Beurkundung spielt die fachlich fundierte und zugleich praxisgerechte Beratung durch den Notar eine entscheidende Rolle. Die vom Notar entwickelten Problemlösungen werden durch die notarielle Beurkundung festgehalten. Der notariellen Urkunde kommt ein besonders hoher Beweiswert zu.
Wir machen unsere Klienten mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut, klären über mögliche – positive wie negative – Konsequenzen auf und entwickeln Verträge, die Streit vermeiden und die Interessen aller Beteiligten langfristig sichern.
01.
Immobilienrecht
Das Immobilienrecht zählt zu den Schwerpunkten der notariellen Tätigkeit. Wir entwerfen und beurkunden Kaufverträge über Grundstücke und Eigentumswohnungen.
02.
Gesellschaften
Wir beraten unsere Mandanten bei allen gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen und berücksichtigen hierbei familien- und erbrechtliche Folgewirkungen.
03.
Erben, Vererben & vorweggenommene Erbfolge
Wer sicher sein möchte, dass die eigene Erbfolge tatsächlich dem persönlichen Willen entspricht, sollte sich rechtzeitig mit ihr auseinandersetzen. Wir stellen sicher, dass Sie alle relevanten Gesichtspunkte berücksichtigen und formwirksam niederlegen.
04.
Ehe & Familienrecht
Wer heiraten möchte, eine Adoption plant oder sich zur Scheidung entschlossen hat, sollte auf die Unterstützung des Notars bauen.
05.
Vorsorge & Patientenverfügung
Jeder von uns wünscht sich, bis zum Ende ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Wir beraten Sie bei allen Fragen betreffend Vorsorge und Patientenverfügung.
